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DSGVO — Table of Contents

AI-generated summary

Der Vorsitz des Ausschusses ist zuständig für die Einberufung der Sitzungen, die Erstellung der Tagesordnungen, die Übermittlung von Beschlüssen an die federführende und die betroffenen Aufsichtsbehörden sowie die Sicherstellung der rechtzeitigen Aufgabenerfüllung, insbesondere im Rahmen des Kohärenzverfahrens. Die Aufgabenverteilung zwischen dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern wird in der Geschäftsordnung des Ausschusses geregelt.

Art. 74 DSGVO

Aufgaben des Vorsitzes

(1)Der Vorsitz hat folgende Aufgaben:
a)Einberufung der Sitzungen des Ausschusses und Erstellung der Tagesordnungen,
b)Übermittlung der Beschlüsse des Ausschusses nach Artikel 65 an die federführende und die betroffenen Aufsichtsbehörden,
c)Sicherstellung einer rechtzeitigen Ausführung der Aufgaben des Ausschusses, insbesondere der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63.
(2)Der Ausschuss legt die Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern in seiner Geschäftsordnung fest.
Source:
EUR-Lex CELEX 02016R0679-20160504
Citation:
ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; berichtigt durch ABl. L 127 vom 23.05.2018, S. 2
As of:
2016-05-04
Retrieved:
2026-02-25