Art. 94 DSGVO
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
(1)Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vomaufgehoben. 25. Mai 2018
(2)Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.