Looking for an external Data Protection Officer?DATUREX GmbH Dresden
DATUREXData Protection Laws
DSGVO — Table of Contents

AI-generated summary

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre einen Bewertungsbericht über die DSGVO vor. Geprüft werden insbesondere die Regeln zur internationalen Datenübermittlung und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden. Die Berichte werden veröffentlicht und können Vorschläge zur Änderung der Verordnung enthalten.

Art. 97 DSGVO

Berichte der Kommission

(1)Bis zumund danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor. Die Berichte werden öffentlich gemacht. 25. Mai 2020
(2)Im Rahmen der Bewertungen und Überprüfungen nach Absatz 1 prüft die Kommission insbesondere die Anwendung und die Wirkungsweise
a)des Kapitels V über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen insbesondere im Hinblick auf die gemäß Artikel 45 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung erlassenen Beschlüsse sowie die gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG erlassenen Feststellungen,
b)des Kapitels VII über Zusammenarbeit und Kohärenz.
(3)Für den in Absatz 1 genannten Zweck kann die Kommission Informationen von den Mitgliedstaaten und den Aufsichtsbehörden anfordern.
(4)Bei den in den Absätzen 1 und 2 genannten Bewertungen und Überprüfungen berücksichtigt die Kommission die Standpunkte und Feststellungen des Europäischen Parlaments, des Rates und anderer einschlägiger Stellen oder Quellen.
(5)Die Kommission legt erforderlichenfalls geeignete Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung vor und berücksichtigt dabei insbesondere die Entwicklungen in der Informationstechnologie und die Fortschritte in der Informationsgesellschaft.
Source:
EUR-Lex CELEX 02016R0679-20160504
Citation:
ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; berichtigt durch ABl. L 127 vom 23.05.2018, S. 2
As of:
2016-05-04
Retrieved:
2026-02-25