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DSGVO — Table of Contents

AI-generated summary

Betroffene können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, etwa wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist, aber keine Löschung gewünscht wird. Eingeschränkte Daten dürfen nur noch gespeichert, aber nicht mehr aktiv verarbeitet werden, es sei denn, die betroffene Person willigt ein oder es liegen besondere Gründe vor.

Art. 18 DSGVO

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

(1)Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a)die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
b)die unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
c)der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
d)die betroffene Person Widerspruch gegen die gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
(2)Wurde die gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
(3)Eine betroffene Person, die eine gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Source:
EUR-Lex CELEX 02016R0679-20160504
Citation:
ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; berichtigt durch ABl. L 127 vom 23.05.2018, S. 2
As of:
2016-05-04
Retrieved:
2026-02-25