AI Act — Inhaltsverzeichnis
Anhang IX
Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen
- Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:
1.eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;
2.der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;
3.eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;
4.eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;
5.Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.
- Quelle:
- EUR-Lex CELEX 32024R1689
- Fundstelle:
- ABl. L 2024/1689 vom 12.07.2024
- Stand:
- 2024-07-12
- Abgerufen:
- 2026-04-21