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AI Act — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Die Kommission koordiniert Erfahrungsaustausch und gemeinsame Auslegungspraxis zwischen notifizierten Stellen, insbesondere durch sektorale Gruppen. Verhindert divergierende Prüfansätze und Forum-Shopping.

Art. 38 AI Act

Koordinierung der notifizierten Stellen

(1)Die Kommission sorgt dafür, dass in Bezug auf Hochrisiko-KI-Systeme eine zweckmäßige Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den an den Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen dieser Verordnung beteiligten notifizierten Stellen in Form einer sektoralen Gruppe notifizierter Stellen eingerichtet und ordnungsgemäß weitergeführt wird.
(2)Jede notifizierende Behörde sorgt dafür, dass sich die von ihr notifizierten Stellen direkt oder über benannte an der Arbeit der in Absatz 1 genannten Gruppe beteiligen.
(3)Die Kommission sorgt für den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen den notifizierenden Behörden.
Quelle:
EUR-Lex CELEX 32024R1689
Fundstelle:
ABl. L 2024/1689 vom 12.07.2024
Stand:
2024-07-12
Abgerufen:
2026-04-21