Data Act — Inhaltsverzeichnis
Data Act — Verordnung (EU) 2023/2854
50 Artikel in 11 Kapiteln, 119 Erwägungsgründe.
I.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
II.DATENWEITERGABE VON UNTERNEHMEN AN VERBRAUCHER UND ZWISCHEN UNTERNEHMEN
- Art. 3Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
- Art. 4Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
- Art. 5Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
- Art. 6Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
- Art. 7Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
III.PFLICHTEN DER DATENINHABER, DIE GEMÄSS DEM UNIONSRECHT VERPFLICHTET SIND, DATEN BEREITZUSTELLEN
- Art. 8Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
- Art. 9Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
- Art. 10Streitbeilegung
- Art. 11Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
- Art. 12Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
IV.MISSBRÄUCHLICHE VERTRAGSKLAUSELN IN BEZUG AUF DEN DATENZUGANG UND DIE DATENNUTZUNG ZWISCHEN UNTERNEHMEN
V.BEREITSTELLUNG VON DATEN FÜR ÖFFENTLICHE STELLEN, DIE KOMMISSION, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK UND EINRICHTUNGEN DER UNION WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER NOTWENDIGKEIT
- Art. 14Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
- Art. 15Außergewöhnliche Notwendigkeit der Datennutzung
- Art. 16Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union
- Art. 17Datenbereitstellungsverlangen
- Art. 18Erfüllung von Datenverlangen
- Art. 19Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
- Art. 20Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit
- Art. 21Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
- Art. 22Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
VI.WECHSEL ZWISCHEN DATENVERARBEITUNGSDIENSTEN
- Art. 23Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
- Art. 24Tragweite der technischen Verpflichtungen
- Art. 25Vertragsklauseln für den Wechsel
- Art. 26Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 27Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
- Art. 28Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
- Art. 29Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
- Art. 30Technische Aspekte des Wechsels
- Art. 31Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
VII.UNRECHTMÄSSIGER STAATLICHER ZUGANG ZU UND UNRECHTMÄSSIGE STAATLICHE ÜBERMITTLUNG VON NICHT-PERSONENBEZOGENEN DATEN IM INTERNATIONALEN UMFELD
VIII.INTEROPERABILITÄT
- Art. 33Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
- Art. 34Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 35Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 36Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
IX.ANWENDUNG UND DURCHSETZUNG
X.SCHUTZRECHTNACH DER RICHTLINIE 96/9/EG SUI GENERIS
XI.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Art. 44Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
- Art. 45Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 46Ausschussverfahren
- Art. 47Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394
- Art. 48Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art. 49Bewertung und Überprüfung
- Art. 50Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Quelle: EUR-Lex CELEX 32023R2854