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AI Act — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Rein formale Verstöße — etwa fehlende CE-Kennzeichnung oder unvollständige Dokumentation — sind zunächst binnen angemessener Frist zu beheben; weitere Maßnahmen erst bei Nichtabhilfe. Verhältnismäßiges Eskalationsprinzip.

Art. 83 AI Act

Formale Nichtkonformität

(1)Wenn die Marktüberwachungsbehörde eines Mitgliedstaats eine der folgenden Nichtkonformitäten feststellt, fordert sie den jeweiligen Anbieter auf, diese binnen einer Frist, die sie vorgeben kann, zu beheben:
a)die CE-Kennzeichnung wurde unter Verstoß gegen Artikel 48 angebracht;
b)es wurde keine CE-Kennzeichnung angebracht;
c)es wurde keine EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 ausgestellt;
d)es wurde keine EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 ordnungsgemäß ausgestellt;
e)es wurde keine Registrierung in der EU-Datenbank gemäß Artikel 71 vorgenommen;
f)es wurde kein Bevollmächtigter — sofern erforderlich — ernannt;
g)es ist keine technische Dokumentation verfügbar.
(2)Besteht die Nichtkonformität nach Absatz 1 weiter, so ergreift die Marktüberwachungsbehörde des betreffenden Mitgliedstaats geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen, um die Bereitstellung des Hochrisiko-KI-Systems auf dem Markt zu beschränken oder zu verbieten oder um dafür zu sorgen, dass es unverzüglich zurückgerufen oder vom Markt genommen wird.
Quelle:
EUR-Lex CELEX 32024R1689
Fundstelle:
ABl. L 2024/1689 vom 12.07.2024
Stand:
2024-07-12
Abgerufen:
2026-04-21