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AI Act — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Hochrisiko-Systeme generieren automatisch Protokolle („Logs"), die Betriebszeiten, Referenzdatenbanken, Inputs/Outputs und die Rolle menschlicher Aufsicht dokumentieren. Damit ist Rückverfolgbarkeit von Entscheidungen während des Betriebs gesichert.

Art. 12 AI Act

Aufzeichnungspflichten

(1)Die Technik der Hochrisiko-KI-Systeme muss die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (im FolgendenProtokollierung) während des Lebenszyklus des Systems ermöglichen.
(2)Zur Gewährleistung, dass das Funktionieren des Hochrisiko-KI-Systems in einem der Zweckbestimmung des Systems angemessenen Maße rückverfolgbar ist, ermöglichen die Protokollierungsfunktionen die Aufzeichnung von Ereignissen, die für Folgendes relevant sind:
a)die Ermittlung von Situationen, die dazu führen können, dass das Hochrisiko-KI-System ein Risiko im Sinne des Artikels 79 Absatz 1 birgt oder dass es zu einer wesentlichen Änderung kommt,
b)die Erleichterung der Beobachtung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 72 und
c)die Überwachung des Betriebs der Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 26 Absatz 5.
(3)Die Protokollierungsfunktionen der in Anhang III Nummer 1 Buchstabe a genannten Hochrisiko-KI-Systeme müssen zumindest Folgendes umfassen:
a)Aufzeichnung jedes Zeitraums der Verwendung des Systems (Datum und Uhrzeit des Beginns und des Endes jeder Verwendung);
b)die Referenzdatenbank, mit der das System die Eingabedaten abgleicht;
c)die Eingabedaten, mit denen die Abfrage zu einer Übereinstimmung geführt hat;
d)die Identität der gemäß Artikel 14 Absatz 5 an der Überprüfung der Ergebnisse beteiligten natürlichen Personen.
Quelle:
EUR-Lex CELEX 32024R1689
Fundstelle:
ABl. L 2024/1689 vom 12.07.2024
Stand:
2024-07-12
Abgerufen:
2026-04-21