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AI Act — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Anbieter und Betreiber müssen dafür sorgen, dass eigenes Personal und Beauftragte ausreichende KI-Kompetenz besitzen — technisches Verständnis, Kontextwissen und Schulungsstand angemessen zum Einsatz. Eine Art KI-Basisqualifikation als Compliance-Pflicht, ohne formales Zertifizierungsregime.

Art. 4 AI Act

KI-Kompetenz

(1)Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
Quelle:
EUR-Lex CELEX 32024R1689
Fundstelle:
ABl. L 2024/1689 vom 12.07.2024
Stand:
2024-07-12
Abgerufen:
2026-04-21