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AI Act — Inhaltsverzeichnis

Erwägungsgrund 36

Damit sie ihre Aufgaben im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung und der nationalen Vorschriften erfüllen können, sollte die zuständige Marktüberwachungsbehörde und die nationale Datenschutzbehörde über jede Verwendung des biometrischen Echtzeit-Identifizierungssystems unterrichtet werden. Die Marktüberwachungsbehörden und die nationalen Datenschutzbehörden, die unterrichtet wurden, sollten der Kommission jährlich einen Bericht über die Verwendung biometrischer Echtzeit-Identifizierungssysteme vorlegen.

Quelle:
EUR-Lex CELEX 32024R1689
Fundstelle:
ABl. L 2024/1689 vom 12.07.2024
Stand:
2024-07-12
Abgerufen:
2026-04-21