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Data Act — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Die Kommission empfiehlt bis September 2025 unverbindliche Mustervertragsklauseln für Datenzugang, Vergütung und Cloud-Nutzung. Sie sollen faire, FRAND-konforme B2B-Datenverträge erleichtern, insbesondere zwischen KMU und größeren Marktteilnehmern.

Art. 41 Data Act

Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln

(1)Die Kommission erstellt und empfiehlt vor demunverbindliche Mustervertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung – einschließlich Bedingungen für eine angemessene Gegenleistung und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie nicht verbindliche Standardvertragsklauseln für Verträge über Cloud-Computing –, um die Parteien bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen mit fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden vertraglichen Rechten und Pflichten zu unterstützen. 12. September 2025
Quelle:
EUR-Lex CELEX 32023R2854
Fundstelle:
ABl. L 2023/2854 vom 22.12.2023
Stand:
2023-12-22
Abgerufen:
2026-04-21