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DATUREXDatenschutz-Gesetze
Data Act — Inhaltsverzeichnis

Erwägungsgrund 102

Um das Vertrauen in Daten weiter zu stärken, ist es wichtig, dass Schutzvorkehrungen, die Unionsbürgern, der öffentlichen Hand und die Kontrolle über ihre Daten gewährleisten sollen, so weit wie möglich umgesetzt werden. Darüber hinaus sollten das Recht, die Werte und die Standards der Union unter anderem in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre sowie Verbraucherschutz gewahrt werden. Um einen unrechtmäßigen staatlichen Zugang der Behörden von Drittländern zu nicht-personenbezogenen Daten zu verhindern, sollten dieser Verordnung unterliegende Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten wie Cloud- und Edge-Diensten alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Systemen zu verhindern, in denen nicht-personenbezogenen Daten gespeichert werden, gegebenenfalls auch durch die Verschlüsselung von Daten, häufige Audits, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Systeme für die Sicherheitszertifizierung und die Änderung der Unternehmenspolitik.

Quelle:
EUR-Lex CELEX 32023R2854
Fundstelle:
ABl. L 2023/2854 vom 22.12.2023
Stand:
2023-12-22
Abgerufen:
2026-04-21