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Data Act — Inhaltsverzeichnis

Erwägungsgrund 104

Um die Interoperabilität von Instrumenten für die automatisierte Durchführung von Vereinbarungen über die Datenweitergabe zu fördern, müssen wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge festgelegt werden, die Fachkräfte für andere erstellen oder in Anwendungen integrieren, die die Umsetzung von Vereinbarungen über die Datenweitergabe unterstützen. Um die Konformität solcher intelligenten Verträge mit diesen wesentlichen Anforderungen zu erleichtern, muss eine Konformitätsvermutung für die intelligenten Verträge vorgesehen werden, die ganz oder teilweise den harmonisierten Normen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 entsprechen. Der Begriffintelligenter Vertragin der vorliegenden Verordnung ist technologieneutral. Intelligente Verträge können beispielsweise mit einem elektronischen Vorgangsregister verbunden werden. Die wesentlichen Anforderungen sollten nur für Anbieter intelligenter Verträge gelten, nicht aber dann, wenn sie intern intelligente Verträge, die ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt sind, ausarbeiten. Die wesentliche Anforderung, sicherzustellen, dass intelligente Verträge ausgesetzt und beendet werden können, setzt die gegenseitige Zustimmung der Parteien zu der Vereinbarung über die Datenweitergabe voraus. Die Anwendbarkeit der einschlägigen Vorschriften des Zivil-, Vertrags- und Verbraucherschutzrechts auf Vereinbarungen über die Datenweitergabe bleibt von der Nutzung intelligenter Verträge für die automatisierte Ausführung solcher Vereinbarungen unberührt oder sollte davon unberührt bleiben.

Quelle:
EUR-Lex CELEX 32023R2854
Fundstelle:
ABl. L 2023/2854 vom 22.12.2023
Stand:
2023-12-22
Abgerufen:
2026-04-21