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DATUREXDatenschutz-Gesetze
Data Act — Inhaltsverzeichnis

Erwägungsgrund 84

Ziel dieser Verordnung ist es, den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, wozu die Bedingungen und Maßnahmen gehören, die notwendig sind, damit ein Kunde in der Lage ist, einen Vertrag für einen Datenverarbeitungsdienst zu kündigen, einen oder mehrere neue Verträge mit verschiedenen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten zu schließen, seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu übertragen und gegebenenfalls von Funktionsäquivalenz zu profitieren.

Quelle:
EUR-Lex CELEX 32023R2854
Fundstelle:
ABl. L 2023/2854 vom 22.12.2023
Stand:
2023-12-22
Abgerufen:
2026-04-21