Externen Datenschutzbeauftragten gesucht?DATUREX GmbH Dresden
DATUREXDatenschutz-Gesetze

§ 17 DSG LSA

Geltungsbereich

KI-generierte Zusammenfassung

Die Vorschriften dieses Abschnitts regeln die Bestellung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Anwendungsbereich der JI-Richtlinie bei oeffentlichen Stellen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Bestimmte Regelungen zur Stellung des Datenschutzbeauftragten gelten auch im Anwendungsbereich der DSGVO.

(1)Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bestellung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680 bei öffentlichen Stellen, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder die Strafvollstreckung einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zuständig sind, soweit sie Daten zum Zweck der Erfüllung dieser Aufgaben verarbeiten.
(2)Für die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 gilt § 19 Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 entsprechend. zur Einzelansicht § 17
Quelle:
https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-DSGVOAGSTrahmen
Fundstelle:
GVBl. LSA 2018 S. 106
Stand:
2024-01-01
Abgerufen:
2026-02-28