§ 35 DSG LSA
Sprachliche Gleichstellung
KI-generierte Zusammenfassung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und maennlicher Form. Diese Regelung stellt die sprachliche Gleichstellung im gesamten Gesetzestext sicher.
(1)Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. zur Einzelansicht § 35