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DATUREXDatenschutz-Gesetze
BayDSG — Inhaltsverzeichnis

Art. 36 BayDSG

Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen

KI-generierte Zusammenfassung

Die Vorschrift verpflichtet Verantwortliche im Bereich der Strafverfolgung, die vertrauliche Meldung von Datenschutzverstoessen durch Beschaeftigte oder andere Personen zu ermoeglichen. Es muss ein geeignetes Verfahren geschaffen werden, ueber das Datenschutzverstoesse vertraulich gemeldet werden koennen. Fuer die entgegennehmende Stelle gelten die Vertraulichkeitsregeln der behoerdlichen Datenschutzbeauftragten entsprechend.

(1)Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können. Art. 12 Abs. 2 gilt für die zur Entgegennahme dieser Meldungen betraute Stelle entsprechend.
Quelle:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG
Fundstelle:
GVBl. BY 2023 S. 554
Stand:
2023-09-26
Abgerufen:
2026-02-28