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BayDSG — Inhaltsverzeichnis

Art. 40 BayDSG

Inkrafttreten

KI-generierte Zusammenfassung

Diese Schlussvorschrift regelt das Inkrafttreten des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Das Gesetz ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und loest die vorherige Fassung ab. Der Zeitpunkt wurde bewusst auf den Geltungsbeginn der DSGVO abgestimmt, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.

(1)Dieses Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
Quelle:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG
Fundstelle:
GVBl. BY 2023 S. 554
Stand:
2023-09-26
Abgerufen:
2026-02-28