§ 22 ThürDSG
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
KI-generierte Zusammenfassung
Als wichtiges oeffentliches Interesse fuer die Weiterverarbeitung von in ihrer Verarbeitung eingeschraenkten Daten gelten insbesondere wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, Archivzwecke, Aufsichts- und Kontrollzwecke sowie die Rechnungspruefung. Die Regelung konkretisiert den Ausnahmetatbestand des Artikels 18 der DSGVO fuer den Landesbereich.
(1)(Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679) Als wichtiges öffentliches Interesse für eine Weiterverarbeitung der hinsichtlich ihrer Verarbeitung eingeschränkten Daten im Anwendungsbereich des Artikels 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten insbesondere 1. wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, wobei § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 unberührt bleibt, 2. Archivzwecke, 3. Aufsichts- und Kontrollzwecke oder 4. die Rechnungsprüfung. zur Einzelansicht § 22