Externen Datenschutzbeauftragten gesucht?DATUREX GmbH Dresden
DATUREXDatenschutz-Gesetze
ThürDSG — Inhaltsverzeichnis

§ 65 ThürDSG

Gleichstellungsbestimmung

KI-generierte Zusammenfassung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in maennlicher und weiblicher Form. Diese Regelung stellt die sprachliche Gleichstellung im gesamten Gesetzestext sicher.

(1)Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. zur Einzelansicht § 65
Quelle:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-DSGTHrahmen
Fundstelle:
GVBl. TH 2018 S. 229
Stand:
2024-01-01
Abgerufen:
2026-02-28