§ 63 ThürDSG
- Gnadensachen 15.06.2018
KI-generierte Zusammenfassung
Diese Uebergangsvorschrift betrifft die Behandlung von Gnadensachen im Kontext des Datenschutzrechts. Sie regelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Gnadenverfahren. Die Vorschrift stellt sicher, dass auch in diesem besonderen Verfahrensbereich die Datenschutzgrundsaetze eingehalten werden.
(1)Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen 15.06.2018