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DATUREXDatenschutz-Gesetze
LDSG SH — Inhaltsverzeichnis

§ 24 LDSG SH

Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

KI-generierte Zusammenfassung

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im JI-Bereich ist nur zulaessig, wenn sie zur Aufgabenerfuellung zwingend erforderlich ist, dem Schutz lebenswichtiger Interessen dient oder sich auf offensichtlich oeffentlich gemachte Daten bezieht. Geeignete Garantien wie Zugangskontrollen und Pseudonymisierung sind vorzusehen, und genetische sowie biometrische Daten erfordern eine spezielle Rechtsgrundlage.

(1)Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn sie 1. zur Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich ist, 2. der Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen oder einer anderen natürlichen Person dient oder 3. wenn sie sich auf Daten bezieht, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat.
(2)Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, sind geeignete Garantien für die Rechtsgüter der betroffenen Personen vorzusehen. Geeignete Garantien können insbesondere sein 1. spezifische Anforderungen an die Datensicherheit oder die Datenschutzkontrolle, 2. die Festlegung von besonderen Aussonderungsprüffristen, 3. die Sensibilisierung der an Verarbeitungsvorgängen Beteiligten, 4. die Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten innerhalb der verantwortlichen Stelle, 5. die von anderen Daten getrennte Verarbeitung, 6. die Pseudonymisierung personenbezogener Daten, 7. die Verschlüsselung personenbezogener Daten oder 8. spezifische Verfahrensregelungen, die im Fall einer Übermittlung oder Verarbeitung für andere Zwecke die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sicherstellen.
(3)Eine Verarbeitung genetischer und biometrischer Daten ist nur zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift vorgesehen ist. zur Einzelansicht § 24
Quelle:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-DSGSHrahmen
Fundstelle:
GVOBl. SH 2018 S. 162
Stand:
2024-01-01
Abgerufen:
2026-02-28