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DATUREXDatenschutz-Gesetze
LDSG RP — Inhaltsverzeichnis

§ 32 LDSG RP

Nachweis der Einhaltung

KI-generierte Zusammenfassung

Der Verantwortliche im Bereich der Strafverfolgung ist fuer die Einhaltung der Verarbeitungsgrundsaetze und der Zweckaenderungsregeln verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen. Diese Rechenschaftspflicht dient der Transparenz und ermoeglicht eine effektive Kontrolle durch die Aufsichtsbehoerde.

(1)durch den Verantwortlichen Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in den §§ 28, 30 und 31 geregelten Bestimmungen verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen. zur Einzelansicht § 32
Quelle:
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-DSGRLPV3rahmen
Fundstelle:
GVBl. RLP 2018 S. 94
Stand:
2024-01-01
Abgerufen:
2026-02-28