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DATUREXDatenschutz-Gesetze
LDSG RP — Inhaltsverzeichnis

§ 32 LDSG RP

Nachweis der Einhaltung

KI-generierte Zusammenfassung

Der Verantwortliche im Bereich der Strafverfolgung ist für die Einhaltung der Verarbeitungsgrundsätze und der Zweckänderungsregeln verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen. Diese Rechenschaftspflicht dient der Transparenz und ermöglicht eine effektive Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde.

(1)durch den Verantwortlichen Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in den §§ 28, 30 und 31 geregelten Bestimmungen verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen. zur Einzelansicht § 32
Quelle:
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-DSGRLPV3rahmen
Fundstelle:
GVBl. RLP 2018 S. 94
Stand:
2024-01-01
Abgerufen:
2026-02-28