§ 32 LDSG RP
Nachweis der Einhaltung
KI-generierte Zusammenfassung
Der Verantwortliche im Bereich der Strafverfolgung ist fuer die Einhaltung der Verarbeitungsgrundsaetze und der Zweckaenderungsregeln verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen. Diese Rechenschaftspflicht dient der Transparenz und ermoeglicht eine effektive Kontrolle durch die Aufsichtsbehoerde.
(1)durch den Verantwortlichen Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in den §§ 28, 30 und 31 geregelten Bestimmungen verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen. zur Einzelansicht § 32