§ 32 LDSG RP
Nachweis der Einhaltung
KI-generierte Zusammenfassung
Der Verantwortliche im Bereich der Strafverfolgung ist für die Einhaltung der Verarbeitungsgrundsätze und der Zweckänderungsregeln verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen. Diese Rechenschaftspflicht dient der Transparenz und ermöglicht eine effektive Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde.
(1)durch den Verantwortlichen Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in den §§ 28, 30 und 31 geregelten Bestimmungen verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen. zur Einzelansicht § 32