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DATUREXDatenschutz-Gesetze
LDSG RP — Inhaltsverzeichnis

§ 65 LDSG RP

Vertrauliche Meldung von Verstößen

KI-generierte Zusammenfassung

Der Verantwortliche im Bereich der Strafverfolgung hat wirksame Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Meldungen ueber Datenschutzverstoesse eingereicht werden koennen. Diese Whistleblower-Regelung foerdert die interne Aufdeckung von Datenschutzverstoessen und gewaehrt den meldenden Personen Schutz.

(1)Der Verantwortliche hat wirksame Vorkehrungen zu treffen, um vertrauliche Meldungen über Verstöße gegen das geltende Recht zu fördern. zur Einzelansicht § 65 Abschnitt 7 Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen
Quelle:
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-DSGRLPV3rahmen
Fundstelle:
GVBl. RLP 2018 S. 94
Stand:
2024-01-01
Abgerufen:
2026-02-28