§ 65 LDSG RP
Vertrauliche Meldung von Verstößen
KI-generierte Zusammenfassung
Der Verantwortliche im Bereich der Strafverfolgung hat wirksame Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Meldungen über Datenschutzverstöße eingereicht werden können. Diese Whistleblower-Regelung fördert die interne Aufdeckung von Datenschutzverstößen und gewährt den meldenden Personen Schutz.
(1)Der Verantwortliche hat wirksame Vorkehrungen zu treffen, um vertrauliche Meldungen über Verstöße gegen das geltende Recht zu fördern. zur Einzelansicht § 65 Abschnitt 7 Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen