§ 11 NDSG
Dokumentationspflicht bei der Beschränkung von Rechten der betroffenen Person
KI-generierte Zusammenfassung
Werden Rechte betroffener Personen aufgrund von Vorschriften des NDSG, der DSGVO oder anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen beschraenkt, muessen die Verantwortlichen die Gruende hierfuer dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht dient der Nachvollziehbarkeit und Ueberpruefbarkeit von Einschraenkungen der Betroffenenrechte durch die Aufsichtsbehoerde.
(1)Werden aufgrund von Vorschriften dieses Teils, aufgrund von Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung oder aufgrund anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen Rechte der betroffenen Person beschränkt, so haben die Verantwortlichen die Gründe dafür zu dokumentieren.