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NDSG — Inhaltsverzeichnis

§ 11 NDSG

Dokumentationspflicht bei der Beschränkung von Rechten der betroffenen Person

KI-generierte Zusammenfassung

Werden Rechte betroffener Personen aufgrund von Vorschriften des NDSG, der DSGVO oder anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen beschränkt, müssen die Verantwortlichen die Gründe hierfür dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht dient der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit von Einschränkungen der Betroffenenrechte durch die Aufsichtsbehörde.

(1)Werden aufgrund von Vorschriften dieses Teils, aufgrund von Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung oder aufgrund anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen Rechte der betroffenen Person beschränkt, so haben die Verantwortlichen die Gründe dafür zu dokumentieren.
Quelle:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/c71011b0-4907-350d-9a9b-43d938e79fda
Fundstelle:
Nds. GVBl. 2018 S. 66 (VORIS 20600)
Stand:
2024-02-08
Abgerufen:
2026-02-28