§ 66 DSG NRW
Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen
KI-generierte Zusammenfassung
Der Verantwortliche im Bereich der Strafverfolgung hat wirksame Vorkehrungen für vertrauliche Meldungen über Datenschutzverstöße zu treffen. Diese Whistleblower-Regelung soll die interne Aufdeckung von Datenschutzverstößen fördern und den meldenden Personen Schutz bieten.
(1)Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.