Externen Datenschutzbeauftragten gesucht?DATUREX GmbH Dresden
DATUREXDatenschutz-Gesetze
BlnDSG — Inhaltsverzeichnis

§ 39 BlnDSG

Automatisierte Einzelentscheidung

KI-generierte Zusammenfassung

Diese Vorschrift regelt automatisierte Einzelentscheidungen im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Entscheidungen mit nachteiligen Rechtsfolgen duerfen grundsaetzlich nicht ausschliesslich auf automatisierter Verarbeitung beruhen, es sei denn, eine Rechtsvorschrift laesst dies ausdruecklich zu. Entscheidungen auf Grundlage besonderer Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheits- oder Religionsdaten sind verboten.

(1)Eine ausschließlich auf einer automatischen Verarbeitung beruhende Entscheidung, die mit einer nachteiligen Rechtsfolge für die betroffene Person verbunden ist oder sie erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift vorgesehen ist, die geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person bietet, zumindest aber das Recht auf persönliches Eingreifen seitens des Verantwortlichen.
(2)Entscheidungen nach Absatz 1 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten beruhen, sofern nicht geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechtsgüter sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Personen getroffen wurden.
(3)Profiling, das zur Folge hat, dass betroffene Personen auf der Grundlage von besonderen Kategorien personenbezogener Daten diskriminiert werden, ist verboten. zur Einzelansicht § 39
Quelle:
https://gesetze.berlin.de/perma?j=DSG_BE_!_1
Fundstelle:
GVBl. BE 2018 S. 418
Stand:
2024-11-14
Abgerufen:
2026-02-28