Externen Datenschutzbeauftragten gesucht?DATUREX GmbH Dresden
DATUREXDatenschutz-Gesetze
BlnDSG — Inhaltsverzeichnis

§ 65 BlnDSG

Datenübermittlung bei geeigneten Garantien

KI-generierte Zusammenfassung

Diese Vorschrift regelt die Datenuebermittlung in Drittstaaten bei Vorliegen geeigneter Garantien. Ohne Angemessenheitsbeschluss ist eine Uebermittlung zulaessig, wenn in einem rechtsverbindlichen Instrument geeignete Garantien fuer den Datenschutz vorgesehen sind oder der Verantwortliche nach Beurteilung aller Umstaende davon ausgeht, dass geeignete Garantien bestehen. Diese Uebermittlungen sind zu dokumentieren und der Aufsichtsbehoerde mitzuteilen.

(1)Liegt entgegen § 64 Absatz 1 Nummer 2 kein Beschluss nach Artikel 36 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/680 vor, ist eine Übermittlung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 64 auch dann zulässig, wenn 1. in einem rechtsverbindlichen Instrument geeignete Garantien für den Schutz personenbezogener Daten vorgesehen sind oder 2. der Verantwortliche nach Beurteilung aller Umstände, die bei der Übermittlung eine Rolle spielen, zu der Auffassung gelangt ist, dass geeignete Garantien für den Schutz personenbezogener Daten bestehen.
(2)Der Verantwortliche hat Übermittlungen nach Absatz 1 Nummer 2 zu dokumentieren. Die Dokumentation hat den Zeitpunkt der Übermittlung, die Identität des Empfängers, den Grund der Übermittlung und die übermittelten personenbezogenen Daten zu enthalten. Sie ist der oder dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
(3)Der Verantwortliche hat die Berliner Beauftragte oder den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit jährlich über Übermittlungen zu unterrichten, die auf Grund einer Beurteilung nach Absatz 1 Nummer 2 erfolgt sind. In der Unterrichtung kann er die Empfänger und die Übermittlungszwecke angemessen kategorisieren. zur Einzelansicht § 65
Quelle:
https://gesetze.berlin.de/perma?j=DSG_BE_!_1
Fundstelle:
GVBl. BE 2018 S. 418
Stand:
2024-11-14
Abgerufen:
2026-02-28