Externen Datenschutzbeauftragten gesucht?DATUREX GmbH Dresden
DATUREXDatenschutz-Gesetze
DSGVO — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) verlangt, dass der Verantwortliche bereits bei der Entwicklung von Verarbeitungssystemen geeignete Schutzmaßnahmen wie Pseudonymisierung integriert. Durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default) dürfen standardmäßig nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten verarbeitet werden. Beide Prinzipien verpflichten zu einem proaktiven Datenschutzansatz von Anfang an.

Art. 25 DSGVO

Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

(1)Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Verantwortliche sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen geeignete technische undorganisatorische Maßnahmen — wie z. B. —, die dafür ausgelegt sind,die Datenschutzgrundsätze wie etwa Datenminimierung wirksam umzusetzen und die notwendigen Garantien in die aufzunehmen, um den Anforderungen dieser Verordnung zu genügen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.
(2)Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen,die sicherstellen, dass durch Voreinstellung nur , deren Verarbeitungfür den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden. Diese Verpflichtung gilt für die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, den Umfang ihrer , ihre Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit. Solche Maßnahmen müssen insbesondere sicherstellen, dass durch Voreinstellungen nicht ohne Eingreifen der Person einer unbestimmten Zahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden.
(3)Ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren gemäß Artikel 42 kann als Faktor herangezogen werden, um die Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten Anforderungen nachzuweisen.
Quelle:
EUR-Lex CELEX 02016R0679-20160504
Fundstelle:
ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; berichtigt durch ABl. L 127 vom 23.05.2018, S. 2
Stand:
2016-05-04
Abgerufen:
2026-02-25