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DSGVO — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Das Kohärenzverfahren dient der einheitlichen Anwendung der DSGVO in der gesamten EU und verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Zusammenarbeit untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission. Es bildet den Rahmen für Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzausschusses und das Streitbeilegungsverfahren bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Aufsichtsbehörden.

Art. 63 DSGVO

Kohärenzverfahren

(1)Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.
Quelle:
EUR-Lex CELEX 02016R0679-20160504
Fundstelle:
ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; berichtigt durch ABl. L 127 vom 23.05.2018, S. 2
Stand:
2016-05-04
Abgerufen:
2026-02-25