Art. 99 DSGVO
Inkrafttreten und Anwendung
(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Sie gilt ab dem. 25. Mai 2018
KI-generierte Zusammenfassung
Die DSGVO trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ab diesem Datum mussten alle Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter die Anforderungen der Verordnung vollständig umsetzen. Die zweijährige Übergangsfrist sollte ausreichend Zeit für die notwendigen Anpassungen bieten.