Externen Datenschutzbeauftragten gesucht?DATUREX GmbH Dresden
DATUREXDatenschutz-Gesetze
DSGVO — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, sofern die Verordnung nichts anderes vorsieht. Für die Annahme der Geschäftsordnung und die Festlegung der Arbeitsweise ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich. Diese abgestuften Verfahrensregelungen gewährleisten eine effektive und demokratisch legitimierte Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene.

Art. 72 DSGVO

Verfahrensweise

(1)Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
(2)Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung und legt seine Arbeitsweise fest.
Quelle:
EUR-Lex CELEX 02016R0679-20160504
Fundstelle:
ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; berichtigt durch ABl. L 127 vom 23.05.2018, S. 2
Stand:
2016-05-04
Abgerufen:
2026-02-25