Externen Datenschutzbeauftragten gesucht?DATUREX GmbH Dresden
DATUREXDatenschutz-Gesetze
DSGVO — Inhaltsverzeichnis

Erwägungsgrund 130

Ist die , bei der die Beschwerde eingereicht wurde, nicht die federführende , so sollte die federführende gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung über Zusammenarbeit und Kohärenz eng mit der zusammenarbeiten, bei der die Beschwerde eingereicht wurde. In solchen Fällen sollte die federführende bei Maßnahmen, die rechtliche Wirkungen entfalten sollen, unter anderem bei der Verhängung von Geldbußen, den Standpunkt der , bei der die Beschwerde eingereicht wurde und die weiterhin befugt sein sollte, in Abstimmung mit der zuständigen Untersuchungen im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats durchzuführen, weitestgehend berücksichtigen.

Quelle:
EUR-Lex CELEX 02016R0679-20160504
Fundstelle:
ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; berichtigt durch ABl. L 127 vom 23.05.2018, S. 2
Stand:
2016-05-04
Abgerufen:
2026-02-25