§ 72 HDSIG
Vertrauliche Meldung von Verstößen
KI-generierte Zusammenfassung
Diese Vorschrift verpflichtet den Verantwortlichen im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, die Möglichkeit zur vertraulichen Meldung von Datenschutzverstößen in seinem Verantwortungsbereich einzurichten. Damit soll die interne Aufdeckung von Datenschutzverstößen durch Beschäftigte gefördert und erleichtert werden. Die Regelung dient dem Schutz von Hinweisgebern und der frühzeitigen Erkennung von Datenschutzproblemen in sicherheitsrelevanten Bereichen.
(1)Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können. zur Einzelansicht § 72 Fünfter Abschnitt Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen