BDSG — Inhaltsverzeichnis
KI-generierte Zusammenfassung
Die oder der Bundesbeauftragte erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht, der Informationen über gemeldete Verstösse und getroffene Massnahmen enthalten kann. Dieser Bericht wird dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung übermittelt und zudem der Öffentlichkeit, der Europäischen Kommission sowie dem Europäischen Datenschutzausschuss zugänglich gemacht.
Versionshinweis
GII-Quelle (gesetze-im-internet.de) enthält Stand 06.05.2024. Die Änderung vom 01.01.2025 (BBVAnpÄndG 2023/2024, BGBl. 2024 I Nr. 283, Art. 10) betrifft §§ 10, 12, 13, 14, 15 (BfDI-Verwaltungsvorschriften zu Amtsbezügen). Keine inhaltlichen Datenschutzbestimmungen betroffen. Aktualisierung erfolgt bei nächstem GII-XML-Update.
Geplante Änderung
BGBl. 2024 I Nr. 283 (BBVAnpÄndG 2023/2024) — in Kraft ab 01.01.2025 — betrifft §§ 10, 12-15
- Quelle:
- gesetze-im-internet.de (nur informatorisch — recht.bund.de ist seit 2023 die amtliche Quelle)
- Fundstelle:
- BGBl I 2017, 2097
- Stand:
- 2024-05-06
- Abgerufen:
- 2026-02-25