BDSG — Inhaltsverzeichnis
KI-generierte Zusammenfassung
Besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten oder Angaben zur ethnischen Herkunft dürfen im Bereich der Strafverfolgung nur verarbeitet werden, wenn dies zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich ist. Dabei müssen geeignete Garantien vorgesehen werden, etwa spezifische Sicherheitsanforderungen, Zugangsbeschränkungen, Pseudonymisierung oder getrennte Verarbeitung.
Versionshinweis
GII-Quelle (gesetze-im-internet.de) enthält Stand 06.05.2024. Die Änderung vom 01.01.2025 (BBVAnpÄndG 2023/2024, BGBl. 2024 I Nr. 283, Art. 10) betrifft §§ 10, 12, 13, 14, 15 (BfDI-Verwaltungsvorschriften zu Amtsbezügen). Keine inhaltlichen Datenschutzbestimmungen betroffen. Aktualisierung erfolgt bei nächstem GII-XML-Update.
Geplante Änderung
BGBl. 2024 I Nr. 283 (BBVAnpÄndG 2023/2024) — in Kraft ab 01.01.2025 — betrifft §§ 10, 12-15
- Quelle:
- gesetze-im-internet.de (nur informatorisch — recht.bund.de ist seit 2023 die amtliche Quelle)
- Fundstelle:
- BGBl I 2017, 2097
- Stand:
- 2024-05-06
- Abgerufen:
- 2026-02-25