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DATUREXDatenschutz-Gesetze
BDSG — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Der Verantwortliche muss im Bereich der Strafverfolgung die Möglichkeit schaffen, dass ihm vertrauliche Meldungen über Datenschutzverstösse in seinem Verantwortungsbereich zugeleitet werden können. Diese Whistleblowing-Regelung dient der frühzeitigen Erkennung und Behebung von Datenschutzverletzungen und schützt zugleich die meldende Person durch die Vertraulichkeit.

§ 77 BDSG

Vertrauliche Meldung von Verstößen

(1)Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.

Versionshinweis

GII-Quelle (gesetze-im-internet.de) enthält Stand 06.05.2024. Die Änderung vom 01.01.2025 (BBVAnpÄndG 2023/2024, BGBl. 2024 I Nr. 283, Art. 10) betrifft §§ 10, 12, 13, 14, 15 (BfDI-Verwaltungsvorschriften zu Amtsbezügen). Keine inhaltlichen Datenschutzbestimmungen betroffen. Aktualisierung erfolgt bei nächstem GII-XML-Update.

Geplante Änderung

BGBl. 2024 I Nr. 283 (BBVAnpÄndG 2023/2024) — in Kraft ab 01.01.2025 — betrifft §§ 10, 12-15

Quelle:
gesetze-im-internet.de (nur informatorisch — recht.bund.de ist seit 2023 die amtliche Quelle)
Fundstelle:
BGBl I 2017, 2097
Stand:
2024-05-06
Abgerufen:
2026-02-25